Maskenpflicht und Hörgeräte-Träger

Für Menschen mit Hörgerät ist die Maskenpflicht oft eine besondere Herausforderung. Nicht nur, dass die Kommunikation damit deutlich erschwert wird, da Mundbild und Mimik nicht erkannt werden können, sondern die Gummibefestigung kollidiert mit den Hörgeräten hinter dem Ohr und es besteht die Gefahr die Geräte zu verlieren.

Seit Beginn der Pandemie ist die Zahl der verloren gegangenen Hörgeräte enorm gestiegen. Das geschieht oft unbemerkt und ist sehr ärgerlich, da der Verlust nicht nur mit hohen Kosten verbunden ist, sondern auch die Hörgesundheit beeinträchtigt. Was tun?

Gute Erfahrungen haben wir mit Masken gemacht, die Bänder haben, mit denen die Maske hinter dem Kopf mit einer Schleife gebunden werden kann. Die Ohren bleiben damit frei. Die Gefahr für Verlust ist somit deutlich geringer. Als Alternative empfehlen wir Ihnen einen Maskenhalter zu nutzen, mit dem Sie Ihre Alltagsmaske weiter hinter den Ohren oder auch an den Ohren vorbei im Nacken fixieren. Die Festigkeit Ihrer Maske variieren Sie durch das Einhaken in die verschiedenen Kerben. Besonders mit Hörgerät irritiert Sie kein Maskenband hinter dem Ohr, Ihr Hörgerät behält den gewohnten Sitz und geht nicht verloren. Auch für Brillenträger ist es von Vorteil eine Maske zu tragen, welche am Hinterkopf oder im Nacken befestigt werden kann.

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